§§ 1295, 1313a ABGB
Steht dem Geschädigten ein Anspruch aus eigener vertraglicher Beziehung zum Geschäftsherrn zu, so hindert dies die Geltendmachung der Vertragshaftung des Gehilfen.
OGH 15.2.2011, 4 Ob 192/10d
§§ 1295, 1313a ABGB
Steht dem Geschädigten ein Anspruch aus eigener vertraglicher Beziehung zum Geschäftsherrn zu, so hindert dies die Geltendmachung der Vertragshaftung des Gehilfen.
OGH 15.2.2011, 4 Ob 192/10d