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Instandhaltung; Baugebrechen; Schimmelbildung; verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit

RechtsprechungÖffentliches RechtBearbeitet von K. Giesebbl 2011/133bbl 2011, 181 Heft 4 v. 1.8.2011

§§ 129 Abs 2 und 10, 135 wr BauO

Mit der Frage der Ursache für die Verschlechterung eines Bauzustandes (hier: Schimmelbildung) bzw welcher Sphäre diese Verschlechterung konkret zuzurechnen ist (hier: Behauptung eines Fehlverhaltens der Mieter), muss sich die Behörde im Strafverfahren betreffend die Verletzung der Instandhaltungspflichten nicht auseinandersetzen.

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