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Öffnungen in der Feuermauer; Zustimmung des Nachbarn; Widerruf

RechtsprechungÖffentliches RechtBearbeitet von K. Giesebbl 2011/132bbl 2011, 181 Heft 4 v. 1.8.2011

§§ 101 Abs 3, 129 Abs 10 wr BauO

§ 38 AVG

Die Baubewilligung ist zu widerrufen, wenn der Eigentümer der nachbarlichen Liegenschaft seine Zustimmung zu Öffnungen in einer Brandmauer zurücknimmt.

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