§ 40 Abs 1 und 3 vlbg BauG 2001
§ 38 AVG
Die Frage des Grundeigentums stellt im Verfahren zur Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes keine Vorfrage gemäß § 38 AVG dar.
§ 40 Abs 1 und 3 vlbg BauG 2001
§ 38 AVG
Die Frage des Grundeigentums stellt im Verfahren zur Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes keine Vorfrage gemäß § 38 AVG dar.