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Bebauungsplan; Dachhöhe; Dachformen; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches RechtBearbeitet von K. Giesebbl 2011/121bbl 2011, 175 Heft 4 v. 1.8.2011

§ 31 Abs 4 oö BauO 1994

Den Nachbarn kommt ein subjektiv-öffentliches Recht auf Einhaltung der Vorschriften über die Dachhöhe (hier: im Bebauungsplan) zu.

VwGH 15.2.2011, 2009/05/0217

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