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Geschoßflächenzahl; nachvollziehbare Berechnung; Bruttogeschoßfläche; Stiegenhaus; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches RechtBearbeitet von K. Giesebbl 2011/122bbl 2011, 175 Heft 4 v. 1.8.2011

§ 31 Abs 4 oö BauO 1994

§ 32 Abs 4 oö ROG 1994

Bei der Berechnung der Geschoßfläche ist auf die Bruttogeschoßflächen (= unter Einbeziehung der Wandstärken) abzustellen.

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