§ 6 Abs 2 nö BauO 1996
Nachbarn kommt kein subjektiv-öffentliches Nachbarrecht auf Schutz vor dem Abfluss von Niederschlagswässern zu (hier: im Zusammenhang mit Geländeveränderungen).
VwGH 25.2.2011, 2009/05/0220
§ 6 Abs 2 nö BauO 1996
Nachbarn kommt kein subjektiv-öffentliches Nachbarrecht auf Schutz vor dem Abfluss von Niederschlagswässern zu (hier: im Zusammenhang mit Geländeveränderungen).
VwGH 25.2.2011, 2009/05/0220