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Verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit des Eigentümers; baurechtswidrige Nutzung durch Mieter

RechtsprechungÖffentliches RechtBearbeitet von K. Giesebbl 2011/79bbl 2011, 130 Heft 3 v. 1.7.2011

§§ 39 Abs 2, 118 Abs 2 Z 11 stmk BauG 1995

Ein bloßes Aufforderungsschreiben an den Mieter zur Beendigung der baurechtswidrigen Nutzung von Gebäudeteilen entbindet den Eigentümer noch nicht von seiner verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortlichkeit.

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