§§ 2 Abs 16, 6 Abs 2 lit a tir BauO 2001
Ein über die ganze Breite der Gebäudefront geführtes "Balkonband" (hier: mit Stahlbetonbrüstung) stellt auf Grund der Mächtigkeit des optischen Eindrucks keinen untergeordneten Bauteil dar.
VwGH 22.12.2010, 2010/06/0268