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Verpflichtung zur Zustimmung einer Abstandsnachsicht; keine einverleibungsfähige Servitut

RechtsprechungZivilrechtBearbeitet M. von Auer, B. Egglmeier-Schmolkebbl 2011/61bbl 2011, 90 Heft 2 v. 1.5.2011

§ 9 GBG

§ 472ABGB

Eine von Liegenschaftsnachbarn schlüssig übernommene Verpflichtung zur "Erteilung einer Bauabstandsnachsicht" ist als eine der Baube-

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