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Verjährung des Verwendungsanspruchs; rechtsgrundlose Verwendung von Planungsleistungen eines Architekten

RechtsprechungZivilrechtBearbeitet M. von Auer, B. Egglmeier-Schmolkebbl 2011/62bbl 2011, 91 Heft 2 v. 1.5.2011

§§ 1041, 1431, 1486, 1489 ABGB

§§ 86, 90 UrhG

Sofern eine Leistung oder Lieferung im geschäftlichen Betrieb nicht vorliegt (hier: rechtsgrundlose Verwendung von Planungsleistungen eines Architekten), gilt für Ansprüche aus § 1041 ABGB die dreißigjährige Verjährung.

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