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Fälligkeit des Werklohns

RechtsprechungZivilrechtBearbeitet M. von Auer, B. Egglmeier-Schmolkebbl 2011/60bbl 2011, 90 Heft 2 v. 1.5.2011

§§ 1052, 1170 ABGB

Der Werklohn wird fällig, wenn der Werkbesteller die Verbesserung durch den Werkunternehmer nicht zulässt.

OGH 22.9.2010, 6 Ob 177/10p

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