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Immissionsschutz; Ausrichtung der Kfz auf Stellplätzen; Auflagen; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches RechtBearbeitet von K. Giesebbl 2011/38bbl 2011, 78 Heft 2 v. 1.5.2011

§ 31 Abs 4 oö BauO 1994

Für eine (hier: vom Nachbar geforderte) Auflage, dass Fahrzeuge auf den Kfz-Stellplätzen mit der Rückseite zum neu zu errichtenden Gebäude geparkt werden müssen, gibt es keine Rechtsgrundlage.

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