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Dachhöhe; Umriss und Höhe von Dachgeschossen; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches RechtBearbeitet von K. Giesebbl 2010/186bbl 2010, 244 Heft 6 v. 22.12.2010

§ 134a Abs 1 lit b wr BauO

Wurde der Umriss und die Höhe eines Dachgeschosses durch Bestimmungen im Bebauungsplan über die Lage des höchsten Punktes des Daches festgelegt, kommt dem Nachbarn kein über die Einhaltung dieser Bestimmung hinausgehendes subjektiv-öffentliches Recht zu.

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