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Verletzung von Instandhaltungspflichten; verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit bei Fruchtgenuss

RechtsprechungÖffentliches RechtBearbeitet von K. Giesebbl 2010/185bbl 2010, 244 Heft 6 v. 22.12.2010

§§ 129 Abs 2, 135 Abs 1 und 5 wr BauO

Wurde eine Liegenschaft mit einem Fruchtgenussrecht eines Dritten belastet, ist im Einzelfall zu prüfen, ob damit auch die Instandhaltungspflichten des Eigentümers auf einen Verwalter (iSd § 135 Abs 5 wr BauO) überwälzt worden sind.

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