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Fehlende Baubewilligung; verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit des Bauausführenden; Erkundigungspflichten

RechtsprechungÖffentliches RechtBearbeitet von K. Giesebbl 2010/184bbl 2010, 244 Heft 6 v. 22.12.2010

§ 125 Abs 1 lit b wr BauO

§§ 5 Abs 1, 21 Abs 1 VStG

Der für die rechtmäßige Bauausführung verantwortliche Bauausführende darf sich keinesfalls allein auf die mündliche Auskunft, es läge eine Baubewilligung für die Baumaßnahme vor, verlassen. Er muss vielmehr in die maßgeblichen Plandokumente Einsicht nehmen.

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