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Beseitigungsauftrag; dinglicher Bescheid

RechtsprechungÖffentliches RechtBearbeitet von K. Giesebbl 2010/180bbl 2010, 242 Heft 6 v. 22.12.2010

§§ 33 Abs 3, 53 tir BauO 2001

Ein gegenüber einem Dritten erlassener Beseitigungsauftrag entfaltet keine dingliche Wirkung gegenüber dem Grundeigentümer, wenn dieser nicht Rechtsnachfolger im Eigentum (oder Baurecht), sondern schon immer der Grundeigentümer war.

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