§ 33 Abs 6 stmk BauG 1995
§ 13 Abs 3 AVG
Eine mangelhafte Bauanzeige bleibt auch dann mangelhaft, wenn die Baubehörde erst (hier: 4 Monate) nach Ablauf der achtwöchigen Prüfungsfrist einen Verbesserungsauftrag erteilt.
§ 33 Abs 6 stmk BauG 1995
§ 13 Abs 3 AVG
Eine mangelhafte Bauanzeige bleibt auch dann mangelhaft, wenn die Baubehörde erst (hier: 4 Monate) nach Ablauf der achtwöchigen Prüfungsfrist einen Verbesserungsauftrag erteilt.