§§ 1, 6 Abs 3 sbg OSchG
Bei der Beurteilung des Ortsbildes sind auch die umliegenden (hier: dominierenden) Grünräume einzubeziehen.
VwGH 23.6.2010, 2009/06/0014
§§ 1, 6 Abs 3 sbg OSchG
Bei der Beurteilung des Ortsbildes sind auch die umliegenden (hier: dominierenden) Grünräume einzubeziehen.
VwGH 23.6.2010, 2009/06/0014