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Änderung des Bebauungsplans; Erweiterung der Baufluchtlinien; Widerspruch zu den Planungszielen

RechtsprechungÖffentliches RechtBearbeitet von K. Giesebbl 2010/174bbl 2010, 240 Heft 6 v. 22.12.2010

§§ 31 Abs 1, 36 Abs 1 und 2 oö ROG 1994

Bebauungsplan N 26-16-01-00, Zellerstraße - Ottensheimer Straße, der Landeshauptstadt Linz vom 28.06.07

Art 18 Abs 2 B-VG

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