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Luftströmungsverhältnisse; keine subjektiv-öffentlichen Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches RechtBearbeitet von K. Giesebbl 2010/173bbl 2010, 240 Heft 6 v. 22.12.2010

§§ 6 Abs 2 Z 2, 48 nö BauO 1996

Ein subjektiv-öffentliches Nachbarrecht auf Beibehaltung der (Luft-) Strömungsverhältnisse auf dem Grundstück des Nachbarn (hier: in Bezug auf den Abzug aus den Fängen des Nachbargebäudes) besteht nicht.

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