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Holzgebäude; Hochstand; bewilligungs- und anzeigefreie Bauvorhaben

RechtsprechungÖffentliches RechtBearbeitet von K. Giesebbl 2010/172bbl 2010, 240 Heft 6 v. 22.12.2010

§§ 15 Abs 1 Z 1, 17 Abs 1 Z 10 nö BauO 1996

Ein auf Holzstehern errichteter Holzbau mit einer Grundrissfläche von ca 20 m2 (hier: als "Hochstand für die Wildbeobachtung" bezeichnet) stellt keinen bewilligungs- und anzeigefreien "Hochstand" (iSd § 17 Abs 1 Z 10 nö BauO) dar.

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