§ 179 Abs 1 BVergG 2006
Die Erneuerung der übergeordneten Leittechnik in Kraftwerken ist eine Sektorentätigkeit im Bereich der Elektrizität, die von der Anwendung des BVergG ausgenommen ist.
BVA 6.4.2010, N/0013-BVA/13/2010-18
§ 179 Abs 1 BVergG 2006
Die Erneuerung der übergeordneten Leittechnik in Kraftwerken ist eine Sektorentätigkeit im Bereich der Elektrizität, die von der Anwendung des BVergG ausgenommen ist.
BVA 6.4.2010, N/0013-BVA/13/2010-18