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Änderung der Raumwidmung; Aufstellung von Zwischenwänden; anzeigepflichtige Baumaßnahmen

RechtsprechungÖffentliches RechtBearbeitet von K. Giesebbl 2010/153bbl 2010, 198 Heft 5 v. 4.10.2010

§§ 60 Abs 1 lit c, 62 Abs 1 Z 4, 129 Abs 10 wr BauO

Die Änderung der Raumwidmung "Waschküche" in "Küche" sowie das Aufstellen von Zwischenwänden ist zumindest anzeigepflichtig, im Einzelfall allenfalls auch bewilligungspflichtig.

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