§§ 60 Abs 1 lit c, 62 Abs 1 Z 4, 129 Abs 10 wr BauO
Die Änderung der Raumwidmung "Waschküche" in "Küche" sowie das Aufstellen von Zwischenwänden ist zumindest anzeigepflichtig, im Einzelfall allenfalls auch bewilligungspflichtig.
§§ 60 Abs 1 lit c, 62 Abs 1 Z 4, 129 Abs 10 wr BauO
Die Änderung der Raumwidmung "Waschküche" in "Küche" sowie das Aufstellen von Zwischenwänden ist zumindest anzeigepflichtig, im Einzelfall allenfalls auch bewilligungspflichtig.