§§ 5 Abs 4 lit b, 81 Abs 1, 134a Abs 1 lit b wr BauO
Bei dem im Bebauungsplan geregelten höchsten Punkt der zu errichtenden Dächer nicht höher als 5,5 m "über der tatsächlich ausgeführten Gebäudehöhe" handelt es sich nicht um eine fiktive, sondern um die real vorhandene Gebäudehöhe.