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Gebäudehöhe; wesentliche Abweichungen

RechtsprechungÖffentliches RechtBearbeitet von K. Giesebbl 2010/151bbl 2010, 197 Heft 5 v. 4.10.2010

§ 69 Abs 2 S 2 wr BauO (vor der Nov LGBl 2009/25)

Soweit eine Überschreitung der zulässigen Gebäudehöhe um 22% nicht ausnahmsweise durch besondere Interessen des Stadtbildes gerechtfertigt werden kann, stellt sie keine nur "unwesentliche" Abweichung dar.

VwGH 11.5.2010, 2007/05/0281

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