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Tiefgarage; Immissionsschutz; örtliche Zumutbarkeit von Belästigungen; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches RechtBearbeitet von K. Giesebbl 2010/142bbl 2010, 193 Heft 5 v. 4.10.2010

§ 48 Abs 1 Z 2 und Abs 2 nö BauO 1996

Bei der Beurteilung der örtlichen Zumutbarkeit von Immissionen ist auf die Gegebenheiten des Einzelfalles Rücksicht zu nehmen.

Das Vorbringen, durch die Notwendigkeit des Rückwärtsfahrens aus der Tiefgarage (hier: mangels Umkehrmöglichkeiten innerhalb der Tiefgarage) entstünden örtlich unzumutbare Belästigungen, kann nicht von vornherein als unbeachtlich abqualifiziert werden.

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