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Gebäudehöhe; Geschoßanzahl; Bebauungsrichtlinien; Auslegung

RechtsprechungÖffentliches RechtBearbeitet von K. Giesebbl 2010/141bbl 2010, 192 Heft 5 v. 4.10.2010

§ 25a Abs 3 lit c bgld RPlG

Soweit nicht gesetzliche Bestimmungen Abweichendes anordnen, ist der Inhalt von Bebauungsrichtlinien nach den maßgeblichen Normen im Zeitpunkt der Beschlussfassung zu beurteilen.

VwGH 18.5.2010, 2010/06/0030

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