§§ 3, 18 Abs 10, 29 bgld BauG 1997
§ 112 Abs 3 GewO
Die Vorschreibung einer verkürzten Betriebszeit für den Gastgarten eines Heurigenbetriebes (hier: 20:00 Uhr statt 22:00 Uhr) ist zum Schutz der Nachbarn vor Lärmimmissionen zulässig.
§§ 3, 18 Abs 10, 29 bgld BauG 1997
§ 112 Abs 3 GewO
Die Vorschreibung einer verkürzten Betriebszeit für den Gastgarten eines Heurigenbetriebes (hier: 20:00 Uhr statt 22:00 Uhr) ist zum Schutz der Nachbarn vor Lärmimmissionen zulässig.