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Heranrückende Wohnbebauung; Flächenwidmung „Dorfgebiet“; kein Immissionsschutz

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2006/177bbl 2006, 231 Heft 6 v. 12.12.2006

§§ 13 Abs 12, 26 Abs 4 stmk BauG 1995; § 23 Abs 5 lit f stmk ROG

Größere Abstände können nur zum Schutz der bestehenden Nachbarschaft vor projektierten Vorhaben, nicht aber zum Zweck der Abwehr befürchteter Immissionseinwendungen durch die heranrückende Wohnbevölkerung vorgeschrieben werden.

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