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Begriff „Zubau“

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2006/178bbl 2006, 232 Heft 6 v. 12.12.2006

§ 4 Z 61 stmk BauG 1995

Zubau ist die Vergrößerung einer baulichen An-lage der Höhe, Länge oder Breite nach, sodass eine bauliche Integration mit dem Altbestand erfolgt, die zumindest optisch den Eindruck eines Gesamtbauwerkes erweckt.

VwGH 27.6.2006, 2006/06/0053

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