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Nachbarparteistellung; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2006/173bbl 2006, 228 Heft 6 v. 12.12.2006

§ 6 Abs 1 und Abs 2 Z 3 nö BauO 1996

Bei der Beurteilung der Parteistellung eines Nachbarn kommt es nicht auf eine tatsächliche Verletzung, sondern nur auf die konkrete Möglichkeit einer Verletzung von subjektiv-öffentlichen (Nachbar-) Rechten an.

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