§§ 6 Abs 2, 48 nö BauO 1996
Nachbarn haben kein subjektiv-öffentliches Recht auf Schutz vor Bodendurchfeuchtungen.
Geschützt durch die taxativ eingeräumten Nachbarrechte wird die Trockenheit der Nachbarbauten, nicht aber auch des bloßen Bodens ohne Bauten.