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Kanalbenützungsgebühr; Begriff „Geschossfläche“

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2005/129bbl 2005, 200 Heft 5 v. 15.10.2005

Abweisung

§§ 1a Z 6, 5 Abs 1 und 3 nö KanalG 1977

Bei der Berechnung der Kanalbenützungsge­bühren sind die Geschossflächen im Umfang der Außenmaße zu Grunde zu legen und nicht - unter Abzug der Wandstärken - die durch die Innen­seiten der Mauer begrenzten Flächen.

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