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Baupolizeiliche Aufträge; Parteistellung der Nachbarn

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2005/128bbl 2005, 200 Heft 5 v. 15.10.2005

§§ 6 Abs 2 und 35 nö BauO 1996

Dem Nachbarn kommt im Bauauftragsverfahren Parteistellung zu, wenn seine subjektiv-öffent­lichen Rechte verletzt werden.

Eine Verletzung des Rechts auf Brandschutz kann nur in Bezug auf den Schutz von Gebäuden am Nachbargrundstück, nicht aber bei unbebauten Grundstücken zu deren allgemeinem Schutz geltend gemacht werden.

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