Abweisung
§§ 19 Abs 1, 58 Abs 1 oö BauO 1994
Die Beitragspflicht zu den Kosten der Herstellung öffentlicher Verkehrsflächen besteht auch im Fall, dass die Bewilligung eines Neu-, Zu- oder Umbaus eines Gebäudes noch nach den Bestimmungen der oö BauO 1976 ergangen ist.