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Bauanzeige; Untersagung der Ausführung; Fristen

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2005/136bbl 2005, 204 Heft 5 v. 15.10.2005

Aufhebung

§ 22 tir BauO 2001

Nach Ablauf der Zweimonatsfrist ist die Untersagung des angezeigten Bauvorhabens unzulässig.

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