RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2005/136bbl 2005, 204 Heft 5 v. 15.10.2005
Aufhebung
§ 22 tir BauO 2001
Nach Ablauf der Zweimonatsfrist ist die Untersagung des angezeigten Bauvorhabens unzulässig.