Abweisung
§ 38 Abs 1 lit d tir ROG 2001
Bei der Prüfung der Zulässigkeit von Gebäuden für Betriebe und Einrichtungen, die der täglichen Versorgung der Bevölkerung des betreffenden Gebietes dienen, ist auf jene Fläche abzustellen, die im Flächenwidmungsplan als „Wohngebiet“ gewidmet und - wie hier - durch unverbaute Gebiete von den weiteren genannten Ortsgebieten abgegrenzt gelegen ist.