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Wohngebiet; zulässige Betriebe und Einrichtungen; Begriff „betreffendes Gebiet“

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2005/137bbl 2005, 204 Heft 5 v. 15.10.2005

Abweisung

§ 38 Abs 1 lit d tir ROG 2001

Bei der Prüfung der Zulässigkeit von Gebäuden für Betriebe und Einrichtungen, die der täglichen Versorgung der Bevölkerung des betreffenden Gebietes dienen, ist auf jene Fläche abzustellen, die im Flächenwidmungsplan als „Wohngebiet“ gewidmet und - wie hier - durch unverbaute Gebiete von den weiteren genannten Ortsgebieten abgegrenzt gelegen ist.

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