Abweisung
§ 36 tir BauO 2001
Nachbarn kommt im Benützungsbewilligungsverfahren keine Parteistellung zu, außer es wird in Wahrheit auch eine Baubewilligung erteilt, die ein Nachbarrecht beeinträchtigen kann.
Abweisung
§ 36 tir BauO 2001
Nachbarn kommt im Benützungsbewilligungsverfahren keine Parteistellung zu, außer es wird in Wahrheit auch eine Baubewilligung erteilt, die ein Nachbarrecht beeinträchtigen kann.