§ 55 Abs 1 lit h tir BauO 2001
Verwaltungsübertretungen gegen Baueinstellungs- und Mängelbehebungsaufträge setzen nicht voraus, dass diese zulässig, rechtskonform oder rechtskräftig sind.
VwGH 30.3.2005, 2005/06/0051
§ 55 Abs 1 lit h tir BauO 2001
Verwaltungsübertretungen gegen Baueinstellungs- und Mängelbehebungsaufträge setzen nicht voraus, dass diese zulässig, rechtskonform oder rechtskräftig sind.
VwGH 30.3.2005, 2005/06/0051