§ 333 ASVG
§ 333 ASVG schließt auch Schmerzengeldansprüche von nahen Angehörigen eines bei einem Arbeitsunfall Getöteten infolge eines sog Schockschadens aus.
OGH 21.4.2005, 2 Ob 82/05f
§ 333 ASVG
§ 333 ASVG schließt auch Schmerzengeldansprüche von nahen Angehörigen eines bei einem Arbeitsunfall Getöteten infolge eines sog Schockschadens aus.
OGH 21.4.2005, 2 Ob 82/05f