Abweisung
§ 22 Abs 1 oö ROG 1994; § 49 Abs 6 oö BauO 1994
Ein Unterstand für ein Pony ist keine im „Wohngebiet“ zulässige Nebenanlage des Wohngebäudes.
Abweisung
§ 22 Abs 1 oö ROG 1994; § 49 Abs 6 oö BauO 1994
Ein Unterstand für ein Pony ist keine im „Wohngebiet“ zulässige Nebenanlage des Wohngebäudes.