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Wohngebiet; Nebenanlagen zum Wohngebäude; Pony­unterstand

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2005/106bbl 2005, 160 Heft 4 v. 15.8.2005

Abweisung

§ 22 Abs 1 oö ROG 1994; § 49 Abs 6 oö BauO 1994

Ein Unterstand für ein Pony ist keine im „Wohngebiet“ zulässige Nebenanlage des Wohngebäudes.

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