Aufhebung
§ 54 nö BauO 1996
Die Feststellung einer „auffallenden Abweichung“ in der Anordnung eines Bauwerkes erfordert eine Abgrenzung des Bezugsbereiches.
Aufhebung
§ 54 nö BauO 1996
Die Feststellung einer „auffallenden Abweichung“ in der Anordnung eines Bauwerkes erfordert eine Abgrenzung des Bezugsbereiches.