Abweisung
§ 23 Abs 4 krnt BauO 1996
Der Eigentümer (Inhaber) eines landwirtschaftlichen Betriebes muss im Fall der Änderung oder Erweiterung seines Betriebes keine Einwendungen künftiger Nachbarn befürchten, wenn den Änderungen bereits die Flächenwidmung (hier: „Bauland-Wohngebiet“) entgegensteht.