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Abwasserbeseitigung; Regenwasser; Kanalan­schluss­pflicht

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2005/102bbl 2005, 157 Heft 4 v. 15.8.2005

Aufhebung

§§ 6, 13 Abs 2 lit f, 17 Abs 2 lit c, 18 Abs 1 und 9 krnt BauO 1996; § 42 krnt BauV; §§ 1 bis 5 krnt GemKG

Eine ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung kann nicht durch Auflagen sichergestellt werden, sondern erfordert ein mit dem Bewilligungsantrag verbundenes, in den Bauplänen und der Baubeschreibung ausreichend konkretisiertes Projekt.

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