§ 23 Abs 3 krnt BauO 1996
Immissionen durch die Bauausführung sind nicht Gegenstand des Baubewilligungsverfahrens und können daher keine subjektiv-öffentlichen Nachbarrechte berühren.
VwGH 31.3.2005, 2003/05/0178
§ 23 Abs 3 krnt BauO 1996
Immissionen durch die Bauausführung sind nicht Gegenstand des Baubewilligungsverfahrens und können daher keine subjektiv-öffentlichen Nachbarrechte berühren.
VwGH 31.3.2005, 2003/05/0178