Es ist ua Aufgabe des Baurechts die Allgemeinheit vor Gefahren zu bewahren, die mit der Ausführung von Bauten verbunden sind. Es fragt sich, ob Leben und Gesundheit der Menschen bei der Errichtung von Großbauten nach dem in der Steiermark gewählten legistischen Lösungsansatz ausreichend geschützt sind. Die Autoren analysieren, inwieweit der vorhandene Normenbestand den allgemeinen Schutzpflichten des Staates gegenüber seinen Bürgern gerecht wird.