§ 4 Z 3 und 6 nö BauO 1996
Eine Hütte (hier: Kleingarage), die in einem Baumarkt gekauft wird und vor Ort ohne besondere Fachkenntnisse mittels einer Bauanleitung aufgestellt werden kann, ist dennoch als Bauwerk (und Gebäude) zu qualifizieren und ihre Errichtung baubewilligungspflichtig.