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Aufschließungsgebiete; Anpassungspflichten; Invalidation

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2005/66bbl 2005, 118 Heft 3 v. 1.6.2005

Aufhebung

§ 20 Abs 2 bgld RPlG

Ist ein Aufschließungsgebiet voll erschlossen und hat der Verordnungsgeber bereits über einen mehrjährigen Zeitraum Kenntnis davon, ist er zur verordnungsmäßigen Feststellung der Erschließung (hier: durch Straßen und Versorgungsleitungen) verpflichtet.

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