Das von der tir LReg erlassene tir Seilbahn- und Schigebietsprogramm 2005 stellt eine Reihe von Kriterien auf, welche bei der Neuerrichtung von Seilbahnen bzw bei der Erweiterung bestehender Schigebiete zu beachten sind. Berücksichtigt wurden dabei einerseits solche Aspekte, die typischerweise dem Zuständigkeitsbereich der Länder zugeordnet werden; andererseits finden sich in diesem Raumordnungsprogramm aber auch Regelungen, welche als Ausfluss bestimmter Bundeskompetenzen betrachtet werden könnten. Dies soll Anlass sein, das tir Seilbahn- und Schigebietsprogramm 2005 auf seine kompetenzrechtliche Zulässigkeit hin zu untersuchen.